Alle vier Jahre findet die Wahl zur Vertreterversammlung statt. Unsere rund 6.000 Mitglieder waren vom 24. Februar bis 10. März 2025 wieder aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Sie wählten insgesamt 80 Personen ihres Vertrauens, die in den kommenden vier Jahren in der Vertreterversammlung – dem wichtigsten Gremium unserer Genossenschaft – die Interessen unserer Mitglieder wahrnehmen.
Vertreterwahl 2025
Unsere Mitglieder haben gewählt
Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung gemäß § 26e (4) der Satzung
Die Wahl unserer Vertreterversammlung wurde vom 24. Februar bis 10. März 2025 ordnungsgemäß durchgeführt. Die Liste der gewählten Vertreter*innen sowie Ersatzvertreter*innen liegt ab dem 25. März 2025 für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen unserer Bank zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen verlangen.
Raiffeisen-Volksbank Bad Staffelstein
- Wahlausschuss –
Bad Staffelstein, 25. Mai 2025
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder: Bei der Raiffeisen-Volksbank Bad Staffelstein eG bestimmt die Satzung, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte in diesem Jahr insgesamt 80 Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung: Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.